Zu- und Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes mitversichern?
von Robert Seus
Bis zu 90 Prozent der Zu- und auch Ableitungsrohre außerhalb von Gebäuden sind schadhaft und der Sanierungsaufwand dafür ist enorm. Zahlreiche Versicherer haben deshalb den Schutz deutlich eingeschränkt. Unsere Deckungskonzepte schützen vor bösen Überraschungen.
Es liegt in der Natur der Sache, das Schäden an Zuleitungsrohren meistens frühzeitig und relativ abrupt festgestellt werden. Überwiegend handelt es sich dann um frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung und Heizungsanlagen. Solche Schäden sind auch außerhalb der versicherten Gebäude versichert, soweit die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt. Durch die Wohngebäudeversicherung besteht Versicherungsschutz in der Regel allerdings nur bis zur Grundstücksgrenze. In den meisten Städten und Gemeinden ist der Grundstückseigentümer für diese Rohre aber mittlerweile bis zum Hauptanschluss verantwortlich. Die Schadenbehebungskosten bei einem Wasserrohrbruch oder einem Leck an einer Gasleitung können schnell fünfstellige Summen erreichen. Dieser Schutz außerhalb des eigenen Grundstücks, zum Beispiel bis zur Straßenmitte oder durch ein benachbartes Grundstück, muss daher vor allem in älteren Regelwerken durch gesonderte Vereinbarung meist prämienpflichtig eingeschlossen werden.
Schäden an Ableitungssystemen werden hingegen oft erst sehr spät erkannt – vor allem weil Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes und unterhalb der Fundamente kaum gewartet werden. Die häufigsten Ursachen solcher Schäden sind Wurzeleinwuchs, Ablagerungen, Rohrbruch, Risse sowie offene oder verschobenen Verbindungen zwischen Rohren (Muffenversatz). Wenn nun die beschädigten Ableitungsrohre unterhalb von Carport, Hofeinfahrt, Terrasse oder ähnlichem verlaufen, dann können sich Reparatur- und Wiederherstellungskosten leicht auf mehrere Tausend Euro belaufen. Auch bei den Ableitungsrohren gilt der Versicherungsschutz primär bis zur Grundstücksgrenze. Je nach Stadt- bzw. Gemeindesatzung wird die Verantwortung für die Abwasserrohre außerhalb des Grundstückes bis zum Anschluss an den Sammelkanal jedoch immer häufiger auf die Grundstückseigentümer abgewälzt. Der Stellenwert einer Mitversicherung von Zu- und Ableitungsrohren auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks sollte natürlich jeweils individuell geprüft werden. Es ist einfach ein enormer Unterschied, ob Ihr Kunde für fünf Meter Ableitungsrohr die Gefahr trägt oder für 150 Meter. Auch sollte darauf geachtet werden ob Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte vom Wohngebäude mitversichert sind.