Diebstahl von Wärmepumpen in der Wohngebäudeversicherung?
von Robert Seus
In den letzten Tagen häuften sich bei uns Anfragen, ob der Diebstahl von Wärmepumpen in der Wohngebäudeversicherung tatsächlich nicht mitversichert, sein…
Damit Versicherungsschutz besteht, muss die Wärmepumpe erst einmal zu den versicherten Sachen zählen – auch, wenn sie außerhalb des Hauses montiert ist. Als Heizungselement scheint das naheliegend. Vielleicht Zubehör des Hauses? Vielleicht Grundstücksbestandteil?
Dann brauchen wir eine versicherte Gefahr. Hier werden wir bei guten Bedingungen einzelner Versicherer unter „Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“ fündig und der Diebstahl wird sogar konkret genannt.
Der Grund, weshalb Versicherungsschutz für den Diebstahl oft abgelehnt wird, der kürzlich durch die Medien geisterte und wohl maßgeblich zur Anfragenflut bei uns führte, bestand darin, dass der Außenbereich des Grundstücks nicht zum Versicherungsort zählte. Da man davon aber bereits seit geraumer Zeit ausgehen darf, müssen die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen wirklich schon sehr alt gewesen sein. Da das (sinnvolle) Nachrüsten einer Wärmepumpe in einem alten Haus eine sehr kostspielige Angelegenheit ist, wird sich die Anzahl der Fälle, bei denen Gefahr droht, wohl in Grenzen halten. Aber das ist natürlich nur eine Annahme.
Kann man die Wärmepumpe auch separat absichern? Ja, das geht.
Der Clou am Produkt: Die Wärmepumpe wird zum Neuwert im Rahmen einer Allgefahrenversicherung versichert, das bedeutet zum Beispiel, dass das Abhandenkommen dieser Sachen durch Diebstahl sowie Sachschäden durch unvorhergesehene eintretende Beschädigung oder Zerstörung versichert ist.
Das schafft Sicherheit über Jahre.
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