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Diebstahl von Fahrrädern mit in der Hausratversicherung. Aber ...

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… sie sollten die Rahmenbedingungen kennen. Eine Nichtbeachtung dieser jeweils individuellen Vorgaben kann dazu führen, dass der Versicherungsschutz im Schadenfall reduziert wird oder schlimmstenfalls ganz entfällt.

Der Fahrraddiebstahl ist im Regelfall im Leistungsumfang der Hausratversicherung enthalten, entweder kostenfrei oder gegen Mehrbeitrag, bis zu fixen Entschädigungsgrenzen (prozentual von der Versicherungssumme bzw. festgelegter Euro-Betrag) oder sogar bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme der Hausratversicherung. Soweit dürfte das jedem Kunden bekannt sein. Bei einem Blick auf die Sicherungsvorschriften trennt sich dann die Spreu vom Weizen.

Die Sicherungsvorschriften für Fahrradschlösser im Hinblick auf den Versicherungsschutz variieren je nach Versicherungsgesellschaft und Police. Generell gibt es jedoch einige grundlegende Anforderungen und Empfehlungen, die Ihre Kunden beachten sollten:

Schlosstyp:
Viele Versicherungen setzen voraus, dass ein bestimmtes Mindestniveau an Schloss verwendet wird. Dies kann ein qualitativ hochwertiges Bügelschloss, Kettenschloss oder Faltschloss sein. Oft wird ein Schloss mit einer bestimmten Sicherheitsstufe verlangt, die von unabhängigen Prüfinstitutionen wie der Stiftung Warentest oder dem VdS zertifiziert ist.

Anbringung des Schlosses:
Das Fahrrad muss an einem festen Gegenstand angeschlossen sein, der nicht leicht entwendet werden kann, z. B. ein fest im Boden verankerter Fahrradständer oder ein stabiler Pfosten. Nur das Abschließen der Räder oder des Rahmens ohne Anbindung an einen festen Gegenstand reicht oftmals nicht aus.

Abschließen bei Nichtbenutzung:
Das Fahrrad sollte immer abgeschlossen werden, auch wenn es nur für kurze Zeit unbeaufsichtigt ist. Manche Versicherungen verlangen, dass das Fahrrad sogar in einem abgeschlossenen Raum oder Keller zusätzlich gesichert wird (Nachtklausel).

Nachweis des Schlosses:
Im Schadenfall verlangen einige Versicherungen einen Nachweis über den Kauf eines hochwertigen Schlosses (z. B. durch Vorlage des Kaufbelegs). Es kann auch verlangt werden, dass das beschädigte Schloss im Falle eines Diebstahls vorzulegen ist.

Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen:
Manche Policen bieten bessere Konditionen oder höhere Deckungssummen, wenn zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden, z. B. die Nutzung von zwei Schlössern oder die Registrierung des Fahrrads in einem Fahrradregister.

Unser Leistungsvergleich gibt Ihnen Auskunft, wie der Fahrraddiebstahl bei den verschiedenen Gesellschaften und Hausrattarifen grundsätzlich geregelt ist. Vor allem bei teuren Fahrrädern, wie E-Bikes oder besonders leichten Exemplaren mit Carbonrahmen, ist eine entsprechende Versicherungssumme empfehlenswert. Versicherungsschutz bis zur vollen Kaufsumme und ohne Nachtzeitklausel finden Sie bei uns.

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